Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Alpina Food & Dairy Products GmbH und ihren gewerblichen Kunden. Als spezialisiertes Unternehmen in der Verarbeitung und Veredelung von Molkeprodukten legen wir besonderen Wert auf transparente, verlässliche und partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen.
Unsere AGB regeln die Bedingungen für Lieferung, Zahlung, Haftung und weitere relevante Aspekte der Zusammenarbeit. Sie bilden die Grundlage für alle Verträge, Angebote und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Bedingungen bleiben auch im Falle entgegenstehender anderer Bedingungen (z.B. auf Unterlagen wie Aufträgen, Auftragsbestätigungen, Fakturen, etc.) als Vertragsinhalt wirksam, solange unsererseits nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Abweichungen gegeben wurde. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur dann, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Kaufpreise
Unsere Angebote gelten freibleibend. Die Berufung auf bestimmte Eigenschaften ist nur bei deren ausdrücklicher und schriftlicher Zusicherung möglich. Proben und Muster dienen lediglich der Produktbeschreibung.
Alle Preise beruhen primär auf der Kostenlage des Angebotsdatums. Im Falle der Erhöhung wesentlichen Kostenfaktoren (insbesondere der Rohstoffpreise, der Erstattungs- und Beihilfenbedingungen, der Interventionspreise oder Energiepreise, etc.) zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Lieferzeitpunkt sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu korrigieren.
Eigentumsvorbehalt stehender Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen.
3. Gefahrtragung und Lieferfrist
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Waren an den Käufer über (ab Werk); sonst aber zum vereinbarten Übergabe- bzw. Übernahmezeitpunkt. Transportrisiko und Gewichtsverlust während des Transportes gehen zu Lasten des Käufers.
Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden unsererseits nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, können wir die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, wodurch die Lieferung als erbracht und die Gefahr als übergangen gilt. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbar oder vom Parteiwillen unabhängiger Umständen wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt und ähnlichem. Dazu zählen auch kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und Verbote (auch ausländischer Behörden), Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte u.ä. Diese genannten Umstände berechtigen ebenso zum Rücktritt oder zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten. Teillieferungen sind zulässig. Bei Warenknappheit behalten wir uns die Aufteilung der Lieferungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Warenmengen vor. Lieferpflicht und Lieferfrist ruhen, wenn der Käufer sich mit einer Zahlung aus der Geschäftsverbindung in Verzug oder aus sonstigen Gründen im Rückstand befindet.
Falls zwischen den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss eine Entschädigung für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nur dann geleistet, sofern dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in dieser Höhe erwachsen ist und keine vorhin angeführten Umstände wie höhere Gewalt oder Zahlungsverzug des Kunden vorliegen. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadensansprüche und Rücktritt des Käufers vom Vertrag ist ausgeschlossen. Sofern eine solche Vereinbarung nicht ausdrücklich abgeschlossen wurde, können keine Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug gemacht werden. Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmungen wird gemäß abdingbarer Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung gehaftet. Für Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung können wir keine Haftung bzw. Schadenersatz übernehmen.
4. Gewährleistung
Gelieferte Waren sind unverzüglich nach Erhalt und vor Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte auf vertragsmäßige Beschaffenheit, erforderlichenfalls auch auf die Zusammensetzung oder ihren Gehalt an wertbestimmenden Bestandteilen zu untersuchen. Berechtigte Beanstandungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit der Begründung erhoben werden. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles davon. Die von uns gelieferten Waren sind sachgemäß zu behandeln und gemäß den jeweiligen einschlägigen Vorschriften (z.B. Kodex, Richtlinien, Verordnungen udgl.) insbesondere der Milchhygieneverordnung, aufzubewahren bzw. zu verarbeiten. Bei begründeten und fristgerecht gerügten Mängeln wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet, die Ware zurückgenommen oder deren Minderwert erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgründen, auch aus der Produkthaftung, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf dem Fehlen schriftlich zugesicherter Eigenschaften beruht. Dies gilt auch für Folgeschäden, die sich aus der Weiterverarbeitung oder Veräußerung unserer Erzeugnisse ergeben, insbesondere wenn die gebotene vorherige Eignungsprüfung unterlassen wurde. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei. Der Käufer verzichtet in solchen Fällen auf die Geltendmachung von Regressansprüchen uns gegenüber.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig sofort nach Erhalt der Faktura ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von derzeit 5 % p.a. (zuzügl. MwSt.) über der jeweils geltenden Bankrate zu beanspruchen. Sämtliche Kosten der Einbringlichmachung (insbesondere Mahn- und Inkassokosten) bzw. alle Kosten, die einer Kredit- oder Inkassoorganisation daraus entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die eine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlung ein oder wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens ins Auge gefasst, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Eingehende Zahlungen werden zuerst zur Abdeckung der anfallenden Mahngebühren und Zinsen und dann zur Tilgung der jeweils ältesten Verbindlichkeit verwertet. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehenden, Lieferungen nur gegen bar - oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen – zu tätigen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bis dahin entstandenen und entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dieser Vorbehalt geht durch Weiterveräußerung, Verarbeitung und Vermischung – in welcher Form und an welchem Ort auch immer – nicht unter. Zur Sicherung unseres Eigentumsvorbehaltes tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware an uns ab. Außergewöhnliche Verfügungen, Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen, Abtretungen udgl. sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehender Waren und Forderungen sind uns vom Käufer sofort mitzuteilen.
7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens. Es gilt österreichisches Recht.
